- Erstellung des Geldbedarfs- und des Mittelverwendungsplanes; (ggf.: die zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Vor- oder Zwischenfinanzierungskredite zu marktüblichen Konditionen zu
beschaffen und gegebenenfalls für ihre Sicherstellung zu sorgen, wobei den Auftraggeber, ggf. die Bauherrengemeinschaft, die Verpflichtung trifft, erforderlichenfalls in banküblicher Weise an der
Finanzierungsbeschaffung mitzuwirken;)
- Erstellung des Zahlungsplanes sowie dessen Koordination mit dem Baufristenplan für Finanzierungszwecke;
- Erstellung von Bautenstandsberichten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen;
- Beschaffung und Überprüfung sämtlicher für die Gewährung einer End- oder Dauerfinanzierung benötigen Beleihungs- und Darlehenssicherungsunterlagen;